Migrationsrecht:

Asyl- und Ausländerrecht

Eine oft äußerst umstrittene und nicht ganz einfache

Rechtsmaterie.

Unsere Kanzlei ist seit fast 30 Jahren umfassend im Asyl- und Ausländerrecht tätig  !

Hieraus hat sich eine große Erfahrung im Ausländerrecht gebildet, was jedoch nicht bedeutet, dass er sich nicht fortwährend in diesem Rechtsgebiet fort- und weiterbildet.

Schwerpunkte der anwaltlichen Vertretung im Ausländerrecht sind insbesondere:

  • Erteilung, Verlängerung und Verfestigung von Aufenthaltstiteln
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
  • Familiennachzug und Wiederkehroption
  • Aufenthaltsbeendigung, insbesondere Ausweisung
  • Abschiebung
  • Vertretung im Visaverfahren gegenüber den deutschen Auslandsvertretungen
  • Vertretung im Asylverfahren

 

Wir sind kompetent in allen Bereichen des Asyl- und Ausländerrechts !