Migrationsrecht:
Asyl- und Ausländerrecht
Eine oft äußerst umstrittene und nicht ganz einfache
Rechtsmaterie.
Unsere Kanzlei ist seit fast 30 Jahren umfassend im Asyl- und Ausländerrecht tätig !
Hieraus hat sich eine große Erfahrung im Ausländerrecht gebildet, was jedoch nicht bedeutet, dass er sich nicht fortwährend in diesem Rechtsgebiet fort- und weiterbildet.
Schwerpunkte der anwaltlichen Vertretung im Ausländerrecht sind insbesondere:
- Erteilung, Verlängerung und Verfestigung von Aufenthaltstiteln
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
- Familiennachzug und Wiederkehroption
- Aufenthaltsbeendigung, insbesondere Ausweisung
- Abschiebung
- Vertretung im Visaverfahren gegenüber den deutschen Auslandsvertretungen
- Vertretung im Asylverfahren
Wir sind kompetent in allen Bereichen des Asyl- und Ausländerrechts !