Ablauf Online-Scheidung:
1. Trennungszeit beachten
Zunächst müssen Sie bereits seit ca. 9 Monate getrennt leben, bevor Sie unser Scheidungsformular ausfüllen sollten.
2. Scheidungsformular ausfüllen
Dann sollten Sie mein Scheidungsformular sorgfältig und vollständig ausfüllen und an mich absenden.
Sie sparen sich so einen Termin in meiner Kanzlei. In meinem Scheidungsformular frage ich nur die Informationen ab, die ich zur Einreichung des Scheidungsantrages benötige. Die von Ihnen übersandten Daten werden nur zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Scheidungsantrages verarbeitet.
Alle weiteren Informationen finden Sie in meiner Datenschutzerklärung auf dieser Webseite.
3. Fertigung eines Entwurfs des Scheidungsantrages mit Vollmacht und Kostenvorschussnote
Aufgrund Ihrer Angaben im Scheidungsformular werde ich Ihnen umgehend (meist innerhalb von 48 Stunden) einen Entwurf des Scheidungsantrages fertigen und Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse übersenden. Diesen Entwurf sollten Sie sorgfältig durchlesen. Bei etwaigen Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten benachrichtigen Sie mich bitte sofort per Mail oder Telefon, damit eine schnellstmögliche Berichtigung durch mich erfolgen kann.
Sollte der Scheidungsentwurf keine Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten aufweisen, sollten Sie diesen durch Übersendung der in meiner Mail im Anhang übersandten Vollmacht bestätigen und den in der Kostenvorschussnote (1 Gerichtsgebühr und 1,3 Verfahrensgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ausgewiesenen Rechnungsbetrag umgehend auf mein Kanzleikonto überweisen.
BITTE BEACHTEN SIE: Erst durch die Rücksendung der Vollmacht kommt ein Mandatsvertrag zwischen Ihnen und meiner Kanzlei zustande. Durch den Abschluss des Mandatsvertrages sind Sie rechtlich verpflichtet, eine bei mir entstehende Rechtsanwaltsvergütung für die von mir für Sie durchgeführten Tätigkeiten an mich zu entrichten.
4. Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht
Sofort nach Eingang des Betrages aus meiner Vorschussnote auf meinem Kanzleikonto und nach Eingang der von Ihnen unterschriebenen Vollmacht werde ich den Scheidungsantrag an das Familiengericht übersenden.
5. Übersendung des Fragebogens zum Versorgungsausgleich
Nach der Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht werde ich vom Familiengericht den Fragebogen zum Versorgungsausgleich übersandt erhalten, den das Gericht benötigt, um die Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern einzuholen. Ich werde Ihnen diesen Fragebogen weiterreichen, Sie füllen diesen aus, unterschreiben ihn und senden mir den Fragebogen kurzfristig zurück, so dass ich ihn an das Familiengericht weiterleiten kann. Der nicht von mir vertretene Ehepartner erhält diesen Fragebogen vom Gericht direkt übersandt.
6. Scheidungstermin beim Familiengericht
Nach Eingang der Auskünfte der Rentenversicherungsträger, die ich Ihnen selbstverständlich übersenden werde, wird das Familiengericht den Scheidungstermin anberaumen. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie von mir dann eine weitere Vorschusskostennote, die Sie bitte bis vor dem Gerichtstermin an mich überweisen.
Der Scheidungstermin dauert in einvernehmlichen Fällen nur ca. 15 – 20 Minuten. Zu diesem Termin werde ich entweder selbst erscheinen, oder einen kompetenten Kollegen vor Ort beauftragen, der diesen Termin mit Ihnen wahrnimmt. Selbstverständlich fallen hierdurch keine weiteren Kosten für Sie an.
7. Übersendung Scheidungsurteil und Anwaltsvergütungsrechnung
Nach dem Scheidungstermin wird mir das Familiengericht das Scheidungsurteil übersenden, welches ich dann an Sie mit meiner Abschluss-Kostennote an sie weiterleiten werde. Bitte überweisen Sie den dort ausgewiesenen Restbetrag in der angegebenen Frist auf mein Kanzleikonto. Nach ca. 1 ½ Monaten erhalten Sie dann noch das Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk des Gerichts von mir. Erst dann sind Sie rechtskräftig geschieden.
Im Falle von Verfahrenskostenhilfe:
Haben Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, da Sie die Kosten des Rechtsstreits nicht oder nur in Raten (bei Arbeitslosengeldbezug, Sozialhilfeempfängern oder sonstiger wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit) bezahlen können, brauchen Sie keinen Gerichts- und/oder Anwaltskostenvorschuss zu entrichten. Ich werde dann den Scheidungsantrag mit einem so genannten Verfahrenskostenhilfeantrag verbinden. Hierzu müssen Sie mir eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen und die dort gemachten Angaben durch Nachweise belegen. Diese Erklärung erhalten Sie selbstverständlich auch von mir übersandt. Sollte Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, dann läuft das Verfahren wie oben beschrieben weiter ab.